Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von: 3dimensional – Cornelia Franke – Büro für Bauzeichnungen
Drosselweg 20
D-06231 Bad Dürrenberg OT Tollwitz
(nachfolgend Zeichenbüro genannt)

Gültig ab 1. Juli 2011.

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Zeichenbüros. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an. Dies gilt auch, wenn diese AGB ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Auftraggebers stehen. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers oder Abweichungen von diesen AGBs erkennt das Zeichenbüro nur nach schriftlicher Vereinbarung an.

2. Angebot
Angebote des Zeichenbüros sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Zeichenbüro hat ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben. Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Zeichenbüro wirksam.

Alle im Angebot genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich bestätigt.

3. Inhalt und Umfang der Leistung
Je nach Auftrag umfasst die Leistung in der Regel die Erstellung und Änderung von Zeichnungen und Plänen und sonstigen vereinbarten Aufgaben. Zur Erbringung der Leistung behält sich das Zeichenbüro vor, unterschiedliche eigene Software einzusetzen.

Das Zeichenbüro behält sich alle Rechte an den von ihm erstellten Leistungen und Lieferungen vor; insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen und Plänen.

Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Pauschalangebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

4. Lieferung
Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Zeichenbüros.

Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/beziehungsweise Datenübertragung und/beziehungsweise in Druckform.

Die Lieferung in Druckform oder als Plot-Datei direkt zu einem Plot-Service, erfolgt erst nach Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird dazu ein Vorabzug Exemplar zur Verfügung gestellt. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform wird auch durch Fax oder E-Mail gewahrt. Sollten sich Änderungen nach der Freigabe ergeben, werden diese mit einem Stundensatz von
30,- Euro/netto zzgl. Materialkosten berechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungen und Lieferungen nach Erhalt inhaltlich und fachlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt, hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen.

Bei Ausführung von Bauarbeiten, aufgrund vom Zeichenbüro erstellter Unterlagen, wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen Lieferungen und Leistungen als mängelfrei und dem Auftrag entsprechend. Bei Weiterbearbeitung übergebener Daten, Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte, gelten diese sofort als übernommen und mängelfrei.

5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Vergütung der Leistungen und Lieferungen ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Lieferung ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen. Werden Abschlagssummen vereinbart, sind diese nach Rechnungsstellung sofort fällig. Dauert die Bearbeitung eines Auftrages über mehrere Monate an, so wird die erbrachte Leistung monatlich als Abschlag abgerechnet. Bei Aufträgen mit Leistungsphasen wird nach Abschluss jeder Leistungsphase, eine Teilrechnung fällig.

Zum Eintritt des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Ab dem ersten Tag des Verzuges können Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch das Zeichenbüro bleibt unberührt. Daneben werden Mahnkosten in Höhe von 5.00 € pro Mahnung erhoben.

Liefer- und Leistungsverzug auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen tritt nicht ein, wenn die Verzögerungen auf höherer Gewalt oder Ereignissen beruhen, die das Zeichenbüro nicht zu vertreten hat. Dazu zählen vor allem auf Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten.
Diese Verzögerungen berechtigen das Zeichenbüro die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Über derartige Umstände wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Zeichenbüro unbestritten, bzw. schriftlich anerkannt sind. Jedoch muss vorher dem Zeichenbüro die Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer angemessenen Frist eingeräumt werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle mit dem Auftrag verbundenen Leistungen und Lieferungen Eigentum des Zeichenbüros.

Der Auftraggeber hat dem Zeichenbüro von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändung des Vorbehaltsgutes, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Zeichenbüro berechtigt, die Vorgehaltsware unter einer Fristsetzung von 14 Kalendertagen zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten zu verlangen. In der Rücknahme des Vorbehaltsgutes liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Das Zeichenbüro ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt zu verwerten.

8. Haftung
Liegt ein Mangel vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB.

Die Haftung des Zeichenbüros für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, erstreckt sich nur auf zugesicherte Eigenschaften und auf eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Zeichenbüros oder deren Erfüllungsgehilfen.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte Werk innerhalb von 30 Kalendertagen an das Zeichenbüro auf Kosten des Zeichenbüros zurück zu senden. Die Rücksendung des mangelhaften Werks hat nach den Vorschriften der § 635 Abs. 4 BGB und §§ 346 bis 348 BGB zu erfolgen.

Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernimmt das Zeichenbüro keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer.

Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlageberechtigte Person, wie z. B. der Architekt. Dieser ist verpflichtet dem Gegenstand unserer Tätigkeit in seine Haftpflichtversicherung einzubeziehen.

9. Persönliche Daten, Änderungen und Einwilligung, Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben für die Dauer des Vertrages und deren Abwicklung sowie zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung von dem Zeichenbüro gespeichert werden dürfen. Das Zeichenbüro verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu nutzen. Das Zeichenbüro wird die Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben, außer wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Zeichenbüros in Merseburg sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Ganz oder teilweise Abänderungen oder Streichungen dieser AGB oder einer Vertragsregelung gelten als abweichendes neues Angebot des Auftraggebers, welches erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Zeichenbüros zu einem bindenden Vertrag führt.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.